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Termini e Condizioni

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Amore & Vino
Inhaberin: Alessandra Pasc
Theilenweg 21
78739 Hardt
Deutschland

E Mail: info@amoreundvino.de

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Amore & Vino, nachfolgend „Amore & Vino“ genannt, und ihren Auftraggebern.

Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Hochzeitsplanung, Eventplanung, Wedding Day Coordination, individuelle Beratung sowie sonstige organisatorische und konzeptionelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hochzeiten und Veranstaltungen.

Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website von Amore & Vino stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Anfragen über die Website, per E Mail, telefonisch, über soziale Netzwerke oder andere Kommunikationswege sind unverbindlich.

Ein unverbindliches Erstgespräch begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag.

Nach dem Erstgespräch erhält der Auftraggeber in der Regel ein individuelles Angebot beziehungsweise einen Vertrag mit dem vereinbarten Leistungsumfang.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertrag von beiden Vertragsparteien unterzeichnet beziehungsweise in der vereinbarten Form verbindlich angenommen wurde.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und in den Vertrag einbezogen.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und Vertrag.

Amore & Vino bietet insbesondere folgende Leistungen an:

Hochzeitsplanung in unterschiedlichen Leistungsumfängen, Wedding Day Coordination, individuelle Beratung auf Stundenbasis, Eventplanung und individuell vereinbarte Zusatzleistungen.

Welche konkreten Leistungen enthalten sind, richtet sich ausschließlich nach dem gebuchten Paket beziehungsweise dem individuellen Angebot.

Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht automatisch Bestandteil des Vertrages.

Amore & Vino schuldet eine fachgerechte Planungs, Beratungs und Organisationsleistung, jedoch keinen bestimmten persönlichen, gestalterischen oder wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Die Planung einer Hochzeit oder Veranstaltung erfordert die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen zur Verfügung zu stellen.

Amore & Vino informiert den Auftraggeber rechtzeitig über Entscheidungen, die für Budget, Gestaltung, Ablauf oder Durchführung der Veranstaltung von wesentlicher Bedeutung sind.

Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, verspäteter Entscheidungen oder ausbleibender Freigaben des Auftraggebers können Auswirkungen auf Verfügbarkeiten, Preise und den Ablauf der Planung haben.

Für Nachteile, die ausschließlich aus einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, haftet Amore & Vino nicht.

5. Kommunikation und Termine

Die Kommunikation erfolgt insbesondere per E Mail, Telefon, Videocall und, soweit vereinbart, über WhatsApp.

Die reguläre Erreichbarkeit über WhatsApp besteht grundsätzlich zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf eine sofortige Antwort.

Die Anzahl der im jeweiligen Paket enthaltenen Besprechungen und Calls ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag.

Bereits vereinbarte Gesprächstermine können während eines Planungsprojekts bis zu dreimal kostenfrei verschoben werden, sofern die Verschiebung rechtzeitig mitgeteilt wird.

Weitere Terminverschiebungen können, sofern hierdurch zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht, als Zusatzleistung berechnet werden. Der Auftraggeber wird vor Entstehung solcher zusätzlichen Kosten informiert.

6. Externe Dienstleister

Amore & Vino unterstützt den Auftraggeber bei der Recherche, Auswahl, Kommunikation und Koordination geeigneter externer Dienstleister.

Hierzu können insbesondere Locations, Caterer, Floristen, Fotografen, Videografen, DJs, Musiker, Stylisten, Trauredner, Transportdienstleister und sonstige Anbieter gehören.

Verträge mit externen Dienstleistern werden grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister geschlossen.

Amore & Vino wird dadurch nicht Vertragspartner des jeweiligen Dienstleisters und schuldet dessen Leistung nicht.

Amore & Vino haftet daher nicht für Pflichtverletzungen, Ausfälle, Verspätungen, mangelhafte Leistungen oder sonstiges Verhalten externer Dienstleister, soweit Amore & Vino nicht selbst eine eigene Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere nicht für eine von Amore & Vino zu vertretende fehlerhafte Auswahl oder Koordination.

7. Kommunikation mit Dienstleistern und Entscheidungen

Der Auftraggeber gestattet Amore & Vino im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs, externe Dienstleister zu kontaktieren, Informationen und Angebote einzuholen sowie organisatorische Abstimmungen vorzunehmen.

Amore & Vino darf jedoch ohne ausdrückliche Vollmacht des Auftraggebers keine rechtsverbindlichen Verträge mit Dritten im Namen des Auftraggebers abschließen.

Budgetrelevante Entscheidungen sowie wesentliche Entscheidungen über Gestaltung, Dienstleister, Ablauf und Leistungsumfang werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Sofern gewünscht und organisatorisch sinnvoll, kann der Auftraggeber in die Kommunikation mit Dienstleistern einbezogen oder in Kopie gesetzt werden.

8. Preise

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag.

Für Hochzeitsplanungen und Wedding Day Coordination können Festpreise vereinbart werden.

Beratungen und zusätzliche Leistungen können nach Zeitaufwand berechnet werden.

Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt der Verrechnungssatz für zusätzliche Leistungen 95,00 € netto pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

Bei Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

Bei individuell kalkulierten Events richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Leistungsumfang und Aufwand.

9. Zahlungsbedingungen

Soweit im individuellen Vertrag keine andere Zahlungsregelung vereinbart wurde, können bei Planungsleistungen mit Festpreis folgende Zahlungsphasen vereinbart werden:

30 Prozent nach Vertragsabschluss,

40 Prozent nach Erreichen der im individuellen Vertrag definierten zweiten Planungsphase,

30 Prozent vor der Hochzeit beziehungsweise Veranstaltung.

Die konkrete Zuordnung der Leistungen zu den einzelnen Planungsphasen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Die erste Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Amore & Vino beginnt grundsätzlich nach Eingang der vereinbarten ersten Zahlung mit der Leistungserbringung.

Soweit dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und Amore & Vino auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden soll, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn.

Weitere Rechnungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Zusätzliche Leistungen und Änderungswünsche

Änderungswünsche des Auftraggebers werden im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt.

Führen nachträgliche Änderungswünsche zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand, der nicht vom gebuchten Leistungsumfang umfasst ist, kann dieser als Zusatzleistung berechnet werden.

Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich erst nach vorheriger Information beziehungsweise Abstimmung mit dem Auftraggeber kostenpflichtig durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem in diesen AGB genannten Stundenverrechnungssatz.

11. Reisekosten

Fahrten und Reisen innerhalb einer Entfernung von bis zu 50 Kilometern vom Geschäftssitz von Amore & Vino sind, soweit im Angebot nicht anders geregelt, mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

Bei Veranstaltungen, Terminen oder Dienstleisterbesuchen außerhalb dieses Bereichs können zusätzliche Reisekosten entstehen.

Hierzu können insbesondere Fahrtkosten, Bahnfahrten, Flugkosten, Mietwagen, Maut, Parkgebühren sowie erforderliche Übernachtungskosten gehören.

Bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs kann ein Kilometersatz berechnet werden. Der jeweils geltende Kilometersatz wird im Angebot beziehungsweise vor Entstehung der Kosten vereinbart.

Erforderliche Flug, Bahn, Mietwagen und Übernachtungskosten werden grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet und vor der Buchung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

12. Destination Weddings und Veranstaltungen im Ausland

Amore & Vino bietet auch Planungsleistungen für Hochzeiten und Veranstaltungen außerhalb Deutschlands an.

Bei Veranstaltungen im Ausland können zusätzliche gesetzliche, behördliche, steuerliche, kulturelle oder organisatorische Anforderungen gelten.

Amore & Vino unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der Organisation.

Eine Rechts, Steuer oder Behördenberatung ist nicht Bestandteil der Leistung.

Der Auftraggeber bleibt insbesondere für persönliche Dokumente, Einreisevoraussetzungen und sonstige ihn persönlich betreffende behördliche Anforderungen verantwortlich.

Informationen von Behörden, Locations und externen Dienstleistern werden nach bestem Wissen weitergegeben. Für spätere Änderungen solcher Informationen übernimmt Amore & Vino keine Gewähr.

13. Verschiebung des Hochzeitstermins oder Veranstaltungstermins

Möchte der Auftraggeber den Hochzeitstag oder Veranstaltungstermin verschieben, wird zunächst geprüft, ob Amore & Vino am neuen Termin verfügbar ist.

Ist Amore & Vino verfügbar, wird die Planung grundsätzlich auf den neuen Termin übertragen.

Entsteht durch die Verschiebung ein erheblicher zusätzlicher Planungs oder Organisationsaufwand, kann hierfür nach vorheriger Abstimmung eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben von der Terminverschiebung unberührt.

Ist Amore & Vino am neuen Veranstaltungstermin nicht verfügbar, bleiben die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Planungsleistungen vergütungspflichtig.

Kann eine separat vereinbarte Wedding Day Coordination aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit am neuen Termin nicht erbracht werden, wird eine hierfür bereits gezahlte Vergütung erstattet, soweit diese Leistung noch nicht erbracht wurde.

Alternativ kann nach Absprache versucht werden, eine geeignete Ersatzperson zu vermitteln.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer Ersatzperson besteht nicht.

14. Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

Gesetzliche Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben uneingeschränkt bestehen.

Bei einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ordnungsgemäß erbrachten und für den Auftraggeber verwertbaren Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.

Bereits vollständig abgeschlossene und im individuellen Vertrag definierte Leistungsphasen bleiben vergütungspflichtig, soweit hierfür ein gesetzlicher Vergütungsanspruch besteht.

Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare beziehungsweise nicht mehr stornierbare Kosten können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit hierfür ein Erstattungsanspruch besteht.

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die bestehenden Vergütungs und Erstattungsansprüche angerechnet.

Übersteigen die bereits geleisteten Zahlungen die bestehenden Ansprüche von Amore & Vino, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.

Eine pauschale Vertragsstrafe für die Beendigung des Vertrages wird nicht erhoben.

15. Absage der Hochzeit oder Veranstaltung

Die Absage einer Hochzeit oder Veranstaltung beendet den Planungsvertrag mit Amore & Vino nicht automatisch.

Möchte der Auftraggeber infolge einer Absage auch den Vertrag mit Amore & Vino beenden, gelten die Regelungen zur Kündigung.

Bereits erbrachte Planungs, Beratungs, Recherche, Organisations und Koordinationsleistungen bleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang vergütungspflichtig.

16. Krankheit oder Verhinderung von Amore & Vino

Sollte Amore & Vino aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren wichtigen Grundes eine vereinbarte Leistung nicht persönlich erbringen können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Soweit dies möglich und zumutbar ist, bemüht sich Amore & Vino um eine geeignete Ersatzlösung beziehungsweise eine geeignete Ersatzperson.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson oder darauf, dass in jedem Fall eine Ersatzperson gefunden werden kann, besteht nicht.

Kann eine vereinbarte Wedding Day Coordination endgültig nicht erbracht werden und wird keine geeignete Ersatzlösung vereinbart, wird die hierfür gezahlte Vergütung erstattet, soweit die entsprechende Leistung noch nicht erbracht wurde.

Bereits ordnungsgemäß erbrachte Planungsleistungen bleiben hiervon unberührt.

17. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Amore & Vino gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Streiks, erhebliche Verkehrsstörungen, Grenzschließungen, Krieg, politische Unruhen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

Amore & Vino wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, gemeinsam mit dem Auftraggeber eine geeignete organisatorische Lösung zu finden.

Die tatsächliche Durchführung einer Veranstaltung unter solchen Umständen kann nicht garantiert werden.

18. Haftung

Amore & Vino haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ebenfalls unbeschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Amore & Vino nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

19. Kein garantierter Veranstaltungserfolg

Amore & Vino verpflichtet sich zur sorgfältigen und professionellen Erbringung der vereinbarten Planungs, Beratungs, Organisations und Koordinationsleistungen.

Ein bestimmter persönlicher, gestalterischer, wirtschaftlicher oder emotionaler Erfolg der Hochzeit oder Veranstaltung wird nicht geschuldet.

Amore & Vino hat insbesondere keinen Einfluss auf Wetterbedingungen, das Verhalten von Gästen, kurzfristige behördliche Entscheidungen oder die eigenverantwortliche Leistung externer Dienstleister.

20. Konzepte und Arbeitsergebnisse

Von Amore & Vino erstellte Konzepte, Ablaufpläne, Präsentationen, Moodboards, Texte, Planungsunterlagen und sonstige eigene Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für die vertraglich vereinbarte Hochzeit beziehungsweise Veranstaltung genutzt werden.

Eine darüber hinausgehende gewerbliche Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung von Amore & Vino zulässig, soweit die entsprechenden Inhalte rechtlich geschützt sind.

Rechte Dritter bleiben unberührt.

21. Fotos und Videoaufnahmen

Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videoaufnahmen des Auftraggebers zu Werbe, Portfolio oder Social Media Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

Die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildmaterial ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Buchung einer Dienstleistung bei Amore & Vino.

Eine entsprechende Einwilligung kann insbesondere im individuellen Vertrag oder über eine separate Einwilligungserklärung eingeholt werden.

Für die Veröffentlichung von Bildnissen weiterer Personen gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

22. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung von Amore & Vino.

23. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Amore & Vino.

Soll Amore & Vino auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Beginn der Dienstleistung und einen gegebenenfalls geschuldeten Wertersatz.

24. Verbraucherstreitbeilegung

Amore & Vino ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

25. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

26. Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, kann der Geschäftssitz von Amore & Vino als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

27. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen Amore & Vino und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

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